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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Juni 2017
Ende (Datum): 7 Dezember 2020
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 5 680 599,93 €
EU-Beitrag: 4 828 509,94 € (85%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Главна дирекция „Стратегическо планиране и програми за регионално развитие” в Министерство на регионалното развитие и благоустройството
Begünstigter

Hauptrekonstruktion einer zentralen Fußgängerzone

Das Projekt „Grundsanierung einer zentralen Fußgängerzone“ ist in der Liste der indikativen Hauptprojekte aufgeführt, die im Rahmen der Prioritätsachse 1 – „Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung“ des operationellen Programms „Regionen im Wachstum“, BG16RFOP001-1.010 – „Umsetzung integrierter Pläne für den städtischen Wiederaufbau und Entwicklung 2014-2020-Vidin“ genehmigt wurden. Das Projekt fällt in den Bereich mit öffentlichen Funktionen von hoher öffentlicher Bedeutung der IDPLG der Stadt Vidin. Die Renovierung der zentralen Fußgängerzone, deren Länge konzentrierte Gebäude mit wichtigen administrativen und sozialen Funktionen sind, ist der Schlüssel zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Stadtgebiets. die gesamte Bevölkerung von Vidin und die Gäste der Stadt.Ziele: Verbesserung der städtischen Umwelt; Verbesserung der Lebensqualität; Steigerung der Attraktivität der Stadt.Erwartete Ergebnisse: Durch die Durchführung des Projekts wird die Lebensqualität der Anwohner verbessert und die Attraktivität der Stadt für Touristen erhöht, die die touristische Nachfrage und ihre Dienstleistungen unterstützen wird. Das Projekt umfasst drei Interventionsorte: ETAP I UPI LVIII195 für Fußgängerzone; LXI1090 für Fußgängerzone; LXI202 für Fußgängerzone; LXII1089 für Fußgängerzone; LLP LVII1087 für Fußgängerzone; Grundstück LV243 für Verwaltungsgebäude; LVI1086 für Fußgängerzone; Grundstück LIII244 für Fußgängerzone und LIV1085 für Fußgängerzone 371, Zentrum „Central Urban Part“; ETAP II UPI LII194 für Platz, Denkmal und Brunnen; UPI XLIX185 für Fußgängerzone; Grundstück XLVI184 für Fußgängerzone und Landschaftsgestaltung; Grundstück XLVII279 für Fußgängerzone und R & R XLVIII262 für Fußgängerzone 371, Zentrum „Zentraler Stadtteil“; ETAP-III-Plot XLII166 für Fußgängerzone; UPI XLIII168 für Fußgängerzone; Grundstück XLIV1083 für Fußgängerzone; Landnutzung LXXII166 für die Landschaftsgestaltung und den allgemeinen Dienst; Grundstück XLI107 für Fußgängerzone und gemeinsamer Service von 371, „Central Urban Part“.

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