Die langfristige Planung für die Verringerung des Hochwasserrisikos im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien ist in den Hochwasserrisikomanagementplänen (FRMP) durch Maßnahmenprogramme festgelegt, die gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und Bewältigung von Hochwasserrisiken (Flooden-Richtlinie) entwickelt wurden. Für den ersten Planungszyklus für das Hochwasserrisikomanagement wurden die FRMP 2016-2021 für die vier Einzugsgebiete (RBD) entwickelt und mit Beschlüssen des Ministerrats angenommen (Nr. 1103, 1104, 1105 und 1109 vom 29.12.2016). Die Managementpläne für die vier RBD werden für den Zeitraum 2022-2027 entwickelt, und die methodische Grundlage für die Erstellung der einschlägigen Dokumente wird vor der Entwicklung jeder Phase aktualisiert und verbessert. Bei den Studien und Bewertungen der zweiten Managementpläne sollten alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements berücksichtigt werden, wobei der Schwerpunkt auf Prävention, Schutz und Vorsorge liegen sollte, wobei die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen sind. Der zweite Zyklus beginnt mit einer Aktualisierung der vorläufigen Hochwasserrisikobewertung, auf deren Grundlage auch die ausgewiesenen Gebiete mit einem erheblichen potenziellen Hochwasserrisiko (RAFRD) aktualisiert werden. Für jede RUPRD werden das digitale Landschaftsmodell sowie Hochwassergefahren- und Risikokarten aktualisiert. Managementpläne – zweiter Zyklus 2022-2027 sollten Maßnahmen zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen von Überschwemmungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, die technische Infrastruktur und die Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen für jeden der benannten RZPRD sowie Maßnahmen auf der Ebene der RBD unter Berücksichtigung des Klimawandels enthalten. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Kommission im Einklang mit dem Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses werden in jeder Phase der Entwicklung des Managementplans berücksichtigt und die Einbeziehung der Interessenträger und der Öffentlichkeit sichergestellt. Die Managementpläne werden auch die Fortschritte bei der Erreichung der in den ersten Managementplänen festgelegten Ziele bewerten.