Die Haushaltslinie wird die erforderliche Unterstützung für die Verwaltung des Programms, dessen Durchführung, Überwachung, Kontrolle und Bewertung, den Aufbau der Verwaltungskapazität der Verwaltungsbehörde, der Begünstigten und der Mitglieder des Begleitausschusses gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates bieten. Mit der Haushaltslinie wird eine wirksame Durchführung des operationellen Programms und spezifische Kapazitäten zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten im Umweltbereich (einschließlich Management) sichergestellt.