Einrichtung eines Informationssystems für die Meldung von Daten über die Luftqualität (AQQ) an die Europäische Umweltagentur (EUA) und die Europäische Kommission (EG) zur Gewährleistung der Umsetzung der Verpflichtungen Bulgariens als EU-Mitgliedstaat durch Ströme, einschließlich Informationen über Gebiete und Ballungsräume, Informationen über Primärmessdaten, Informationen über das Niveau der Luftverschmutzung und das Erreichen der Umweltziele, Informationen über kommunale AAQ-Programme, Maßnahmen in den Programmen und Dokumentation der Auswahl der Standorte an den Überwachungsstandorten der AAQ. Die Vorschriften für den gegenseitigen Informationsaustausch und die länderspezifische Berichterstattung über die Luftqualität sind in den Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie in dem Durchführungsbeschluss 2011/850/EU und der Kommission über die elektronische Berichterstattung an den EWR und die entsprechenden Fristen festgelegt. Die Regeln für die Auswahl und Dokumentation von Stätten stehen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2015/1480 der Kommission.