Aufgrund langjähriger Betriebszeiten befinden sich die Empfangsgebäude der Bahnhöfe in Bulgarien in einem sehr schlechten Zustand. Dies erfordert deren Modernisierung, Renovierung und Reparatur, einschließlich ihrer Installationssysteme. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Zustand der Bahnhofskomplexe mit den europäischen Normen in diesem Bereich in Einklang zu bringen, was die Sicherheit der Fahrgäste und die Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen für sie gewährleistet. Parallel dazu wird der Bahnhof an die Anforderungen des Rechtsrahmens für den Bau eines barrierefreien Umfelds in städtischen Gebieten angepasst. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Energieeffizienz öffentlicher Räume zu erhöhen, intelligente, moderne Systeme zur Steuerung von Heizung, Klimaanlage, Beleuchtung, Information usw. einzuführen. Das Erscheinungsbild von Bahnhöfen ist für das Image des Schienenverkehrs von großer Bedeutung. Sie sind in vielen Fällen das Gesicht der Eisenbahn. Es ist kein Zufall, dass große Stationen in Europa in Einkaufszentren mit Geschäften, Restaurants und Parkplätzen umgewandelt wurden. Daher ist es für die Renovierung und Rekonstruktion der alten und für den Bau neuer Stationen notwendig, unterschiedliche Konzepte zu entwickeln, die auf den Standort jedes einzelnen von ihnen zugeschnitten sind. Von besonderer Bedeutung ist die Organisation des Dienstes in den Bahnhöfen, um die notwendigen Annehmlichkeiten und Komfort für die Passagiere zu schaffen. Im Rahmen des vorliegenden Projekts ist die Durchführung von Bauarbeiten an folgenden Unterstandorten vorgesehen: Eine Regalkabine; Verwaltungsgebäude „Omnibusrampe“; Position 1; Position 2; Position 3; Position 4; Position 5; Position 6; Das Empfangsgebäude; Carnobat-Ladestation „Omnibusrampe“; Externe Sanitäranlagen; Plattformen 1, 2 und 3; Die Fußgängerunterführung; Die Servicerampen und die Pumpstation. Das Projekt und seine Leitung sollen vom 01.02.2016 bis zum 28.08.2021-67 Monate stattfinden.Detaillierte Informationen sind in Abschnitt B.3.1 des FC und Anhang 2 des FC enthalten.