Das Projekt „Entwicklung des Systems der konsolidierten Kontenverwaltung der Staatskasse“ zielt darauf ab, Bedingungen für eine rationelle und effiziente Verwaltung der staatlichen monetären Ressourcen zu schaffen. Ziel dieses Projekts ist es, die Sammlung und Veräußerung öffentlicher Mittel in den einheitlichen Kassenkonten (nachstehend „VIS“ genannt) zu konsolidieren und so die Effizienz der Verwaltung der öffentlichen Geldmittel zu erhöhen. Im Rahmen der Projektaktivitäten werden die zur Umsetzung des VIS-Systemmanagementsystems erforderlichen organisatorischen und methodischen Instrumente entwickelt, in denen Struktur, Rollen, Rollen, Anforderungen an ihre Fähigkeiten und Kompetenzen des Finanzministeriums und anderer Stellen, die an der Verwaltung der staatlichen monetären Ressourcen beteiligt sind, sowie die Entwicklung und Modernisierung von Instrumenten der Informationstechnologie (IT) festgelegt werden. Die Entwicklung methodischer Instrumente wird auch die Entwicklung neuer Verfahren und Verfahren umfassen, die erforderlich sind, um das Funktionieren des VIS und anderer Verfahren und Vorschriften für die Bereitstellung von Mitteln für den Zugang zur Zahlungsinfrastruktur, das Management von Pinging-Ressourcen, das operative Risikomanagement und andere relevante Bereiche zu gewährleisten. Die während des Projekts erzielten Ergebnisse – die Entwicklung des operativen Modells für die Verwaltung des VIS-Systems und die Entwicklung des für die Verwaltung des VIS-Systems erforderlichen Informationssystems – werden zu einer Verringerung der Fremdkapitalkosten, einer höheren Kapitalrendite, geringeren Kosten der Kontoverwaltung und Überweisungsgebühren, dem Risiko des Verlusts von Mitteln aus den Eigenmitteln des Unternehmens und dem Risiko des Verlusts von Geldern sowie zu den Projektergebnissen führen, die es dem Finanzministerium ermöglichen, umfassende und zeitnahe Informationen über staatliche monetäre Ressourcen zu erhalten, eine bessere Analyse der öffentlichen Mittel durchzuführen, eine bessere Analyse der Staatshaushaltsmittel durchzuführen.