Ziel des Projekts ist es, den bestehenden Rahmen für die Planung, Bewertung und Überwachung von Investitionen in IKT-Projekte im Hinblick auf eine effiziente Nutzung von IKT-Investitionen zu verbessern und zu verbessern (unabhängig von der Quelle der Investitionen). Das Projekt hat folgende Aufgaben: 1. Entwicklung eines methodischen Rahmens für das Management und die Nutzung von IKT-Investitionen, einschließlich Ermittlung, Planung, Bewertung und Überwachung des IKT-Investitionsbedarfs, und Ausarbeitung von Legislativvorschlägen. — Definition des Konzepts von IKT-Investitionen, Prozessakteuren, ihren Rechten und Pflichten und Verantwortlichkeiten, Definition des Konzepts der Investitionen in IKT und der Lebenszyklusphasen von IKT-Investitionsprojekten und ihrer Prozesse. Schaffung eines wirksamen organisatorischen und rechtlichen Rahmens für die zentrale Ermittlung, Planung, Bewertung und Bewertung des IKT-Investitionsbedarfs. — Entwicklung von Indikatoren für die Ermittlung, Planung, Umsetzung und Messung des IKT-Investitionsbedarfs. 2. Erweiterung und Entwicklung der erforderlichen Instrumente/Instrumente für die Verwaltung von IKT-Investitionsdaten – Planung, Bewertung und Überwachung von Investitionsvorhaben. — Einrichtung der technischen Instrumente für die Erhebung und Verarbeitung von Daten zur Überwachung von IKT-Investitionen und -Ergebnissen durch Modernisierung des ESPIS. Die technischen Mittel, die für die Leistung der IKT- und IBP-Analysten erforderlich sind, werden anhand der CIR-Instrumente und der im CIR verfügbaren Datenebene und unter Verwendung der für die Projektdurchführung vorgesehenen Datenebene spezifiziert. Projektzielgruppen sind Mitarbeiter von öffentlichen Verwaltungseinrichtungen, d. h. Personen, die in einer Haushaltsinstitution im Besitz des Staates oder der Gemeinde und/oder eines staatlichen oder kommunalen Unternehmens und/oder einer öffentlichen Einrichtung im Eigentum oder Miteigentum des Staates oder der Gemeinde und/oder einer Vereinigung und/oder einer Aktiengesellschaft oder einer Aktiengesellschaft tätig sind, an der der Staat oder die Gemeinde mehr als 50 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung besitzt, die gesetzlich zur Teilnahme am Verfahren der öffentlichen Verwaltung befugt ist.