Ausgleich eines Teils der Lohnkosten für Arbeitgeber, die Menschen in Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt einstellen: erstmalig im Alter zwischen 18 und 29 Jahren beschäftigte Personen und/oder Personen über 54 Jahre, die vom Arbeitgeber, der INVEGA beantragt, mindestens sechs Monate lang (kontinuierlich) nicht beschäftigt sind und keinen Beamtenstatus hatten