Ziel des Projekts ist es, Sozialunternehmen einen Teilausgleich von Löhnen und staatlichen Sozialversicherungsbeiträgen sowie einen Hilfszuschuss auf der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Höhe zu zahlen. 138 Partner werden an dem Projekt teilnehmen, darunter 64 Sozialunternehmen, 65 Sozialunternehmen mit Behinderungen und 9 regionale Arbeitsämter. Folgende Aktivitäten werden während des Projekts unterstützt: 1. Lohn- und staatliche Sozialversicherungsbeiträge für behinderte Menschen mit schwerer Behinderung oder für Behinderte mit einer Erwerbsquote von 0-25 % oder einem hohen Sonderbedarf in Sozialunternehmen. Das Projekt wird voraussichtlich 320 Arbeitnehmer mit Behinderungen in diese Zielgruppe einbeziehen. 2. Sozialunternehmen mit Behinderungen mit Durchschnittsbehinderung oder Menschen mit Behinderungen mit einer Erwerbskapazitätsquote von 30-40 % oder einem durchschnittlichen Niveau an besonderen Bedürfnissen, Entgelten und staatlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Schätzungen zufolge wird diese Zielgruppe behinderter Arbeitnehmer bis 2020 am Projekt teilnehmen. 3. Lohn- und staatliche Sozialversicherungsbeiträge für behinderte Menschen mit leichtem Behinderungsniveau oder Menschen mit Behinderungen mit einer Erwerbskapazitätsquote von 45-55 % oder geringe Sonderbedürfnisse in Sozialunternehmen. Das Projekt wird voraussichtlich 2360 Arbeitnehmer mit Behinderungen in diese Zielgruppe einbeziehen. 4. Zuschuss für die Kosten eines Assistenten (Gesangsdolmetscher). Es ist vorgesehen, dass 110 Assistenten, die in sozialbehinderten Unternehmen mit Behinderungen arbeiten, die Hilfszuschüsse erhalten, die 320 Menschen mit Behinderungen mit einer Arbeitskapazität von bis zu 40 % unterstützen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Personen mit schwerer oder mittlerer Behinderung oder Menschen mit Behinderungen mit einer Arbeitskapazität von höchstens 40 % oder einem hohen oder mittleren besonderen Bedarf die Unterstützung eines Assistenten (Geistsprachdolmetscher) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, wird auch der Zuschuss des Assistenten für die Erstattung dieser Kosten gezahlt.