Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Januar 2020
Ende (Datum): 31 Dezember 2021
Finanzierung
Fonds: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Gesamtbudget: 1 360 170,00 €
EU-Beitrag: 1 020 127,50 € (75%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Préfecture de région Martinique

INTENSIVE BETREUUNG ÄLTERER MENSCHEN

Die Operation besteht aus einer einzigen Aktion. Es geht darum, eine persönliche und intensive Begleitung bei der Wiederaufnahme des Erwerbslebens, bei der Beschäftigung oder beim Übergang in den Arbeitsmarkt bzw. beim Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt für diejenigen anzubieten, die diese Wahl treffen könnten. Diese intensive Begleitung wird von einem Berater durchgeführt, der sich mit der Begleitung ab 50 Jahren befasst. Ziel ist es, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen und persönlichen Kompetenzen sowie ihre Fähigkeiten und Motivationen zu analysieren, um ein berufliches Projekt und gegebenenfalls ein Ausbildungsprojekt zu definieren. Die intensive Begleitung soll ihnen dabei helfen, ein Karriereprojekt wiederaufzubauen, das es ihnen ermöglicht, neue Beschäftigungsmöglichkeiten oder neue Geschäftsmöglichkeiten zu entwickeln, die den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und den sozioökonomischen Bedürfnissen des Gebiets entsprechen. Die intensive Begleitung kann auch dem Arbeitsuchenden, der kurz vor seinem Berufsabschluss steht, die Möglichkeit geben, sich über die Begleitmaßnahmen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu informieren, um eine fundierte Entscheidung auf der Grundlage eines Dienstleistungsangebots zu treffen, das mit Drittorganisationen geteilt wird: CGSS, CIF, MDPH usw.. Diese intensive Begleitung wird in erster Linie individualisiert werden, mit kollektiven Phasen und kurzen Leistungen und wird zeitlich begrenzt für eine Dauer von maximal 6 Monaten, Die Dauer kann verlängert werden, um die Zeit der Integration in Unternehmen oder Ausbildung zu sichern. Diese Verlängerung darf zwei Monate nicht überschreiten. Im Falle des Sonderberaters kann die Begleitung um 4 Monate verlängert werden.

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