Cluster Beschäftigung baut auf erfolgreichen Erfahrungen mit der Begleitung junger Arbeitsuchender auf, die Schwierigkeiten haben, sich dauerhaft in ein Unternehmen einzugliedern, um über das Angebot eines Dienstes nach allgemeinem Recht hinaus eine intensive Begleitung junger Menschen, die von der Beschäftigung entfernt sind, zu übernehmen. Die Förderkriterien werden vereinfacht; das Ausbildungsniveau oder das Wohnsitzgebiet wird nicht mehr berücksichtigt. Diese intensive Begleitung betrifft ED unter 30 Jahren mit Schwerpunkt auf Jugendlichen unter 26 Jahren. Diese Begleitung wird von Beratern durchgeführt, die 100 % ihrer Arbeitszeit dieser Tätigkeit widmen. Die Maßnahme wird auf zwei Arten durchgeführt: * Individuelle Modalität: die Begleitung umfasst hauptsächlich einzelne Kontaktphasen, kann aber auch kollektive Sequenzen enthalten * Clubmodalität: die Begleitung umfasst in erster Linie kollektive Phasen, die auf dem Interventionsmodell der Intensivclubs beruhen und auf einer kollektiven, solidarischen und gemeinsamen Strategie der Arbeitssuche beruhen. Sie werden für Arbeitsuchende empfohlen, die das Unternehmen und ihre Regeln missachten, keine Netzwerke haben und eine intensive Begleitung benötigen, um den Arbeitsmarkt besser kennen zu lernen, ihre Stärken zu nutzen, geeignete Arbeitsmethoden zu erwerben, ihre beruflichen Ziele zu erweitern und während der Zeit der Integration in Unternehmen oder Ausbildung unterstützt zu werden. Diese Begleitungen ermöglichen es Begünstigten, die über kein persönliches und berufliches Netzwerk verfügen oder bei denen frühzeitig ein Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit festgestellt wird, geeignete Verhaltensweisen und Strategien für die Arbeitssuche und die Integration in Unternehmen zu erwerben. Die Intensität der Begleitung charakterisiert sich durch monatliche Kontakte verschiedener Art (physisch, telefonisch, E-Mail, Visio), Einzel- oder Gruppenkontakte sowie durch Aktionen, die während der Begleitung angeboten werden: See, MEC, EFO, Leistungen... Die begleitenden Phasen in Beschäftigung oder Ausbildung, um eine dauerhafte berufliche Integration zu sichern, sind Teil der Begleitung. Diese können jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitsuchenden umgesetzt werden. Für den Zeitraum 2018-2020 befindet sich das Departement Var nicht mehr im Rahmen der Maßnahme, da die gesamte Abteilung nun im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen förderfähig ist. Wie in den Vorjahren wird das System in allen förderfähigen Bereichen eingesetzt. Um den Prozess zu sichern und beide Systeme abzudichten, trägt ein Beschäftigungspol dieser Abteilung mit einer ESF-finanzierten IAJ-Aktion keine im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kofinanzierte IAJ-Aktion und umgekehrt.