Die Maßnahme dient als Begleitmaßnahme für Jugendliche (ab 16 Jahren) oder Erwachsene mit Behinderungen, die von der Kommission für die Rechte und die Selbständigkeit behinderter Menschen (CDAPH) anerkannt sind. Diese Initiative ist als „Außerwand“-Vorrichtung konzipiert, die in den vier CFA der Abteilung zur Unterstützung und in Zusammenarbeit mit den bestehenden Regelungen des allgemeinen Rechts eingesetzt werden kann. Konkret umfasst die Maßnahme Maßnahmen, die in zwei Richtungen ausgerichtet sind: Zum Nutzen der Öffentlichkeit, die über eine Lehrlingsausbildung eine Beschäftigung aufnehmen möchte: Durch vorbereitende Maßnahmen, die den Zugang zur Lehrlingsausbildung erleichtern, über Ausbildungswege in der Nähe ihres Wohnorts, die auf ihre Situation zugeschnitten sind und ihnen ermöglichen, ein Diplom des Niveaus V (CAP) oder mehr zu erwerben, das den Zugang zu einer Berufsausbildung ermöglicht. Zum Nutzen der bereits in der Lehrlingsausbildung befindlichen Öffentlichkeit: Im Rahmen von Maßnahmen zur pädagogischen Anpassung und zum Ausgleich von Behinderungen in der CFA und im Betrieb.