**Die Maßnahme besteht aus einer einzigen Aktion.** Die Maßnahme erfolgt in Form einer intensiven Begleitung in und in der Beschäftigung, bis die Integration in Unternehmen oder Ausbildung konsolidiert wird**, die von einem Berater durchgeführt wird, der der Betreuung der Jugendlichen gewidmet ist. ***Der Vor- und Abschluss der intensiven Begleitung zur Beschäftigung oder zur Ausbildung sind integraler Bestandteil der Aktion.** Sie sieht folgende Phasen vor:_ * Ermittlung der Bewerber für die Begleitung; * Diagnose; * Die berufliche Bilanz, die Strategie für die Arbeitssuche und die Festlegung des Aktionsplans; * Die Umsetzung des Aktionsplans; * Follow-up in Beschäftigung oder Ausbildung. Der spezielle Berater kann diese Phasen und ihren Inhalt entsprechend dem Bedarf jedes Arbeitsuchenden, der im Rahmen der intensiven Jugendbegleitung begleitet wird, modulieren.Diese intensive Begleitung kann sein: * entweder individuell, mit kollektiven Phasen und einer Dauer von höchstens 6 Monaten; * entweder kollektiv und mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten. Die Dauer kann in beiden Fällen verlängert werden, um den Zeitraum der Integration in Unternehmen oder Ausbildung zu sichern.