Die Hauptabteilung leitet die Berufsreferenzierungsoperation im gesamten Gebiet von Vaucluse. Die Durchführung des Vorhabens erfolgt im Wege einer Ausschreibung zur Bezeichnung von „Pôles integration Professionnelle“ Hauptpunkte des Lastenhefts: Die Pôles Insertion Professional sind für professionelle Begleitungen bestimmt. Sie übernehmen die Referenzmission durch Delegation des Präsidenten des Departementsrates. Sie führen die mit dieser Funktion verbundenen Handlungen mit den den Rechten und Pflichten unterliegenden Begünstigten (siehe Abschnitt 3 des CASF über die Rechte und Pflichten) im Bereich der Eingliederung (Definition des Weges und Orientierung auf Eingliederungsmaßnahmen, Erstellung der Unterlagen über die finanzielle Unterstützung für das Eingliederungsprojekt...) legitimieren und bewerten die Ergebnisse der vom Begünstigten unternommenen Schritte und der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wie sie im Eingliederungsvertrag festgelegt sind, Vertrag über gegenseitige Einstellung. Die professionelle SEO, die vom Pôle Insertion Professionnelle organisiert wird, besteht aus technischer und Beziehungsunterstützung für die Person bei der Erreichung von Zielen. Die zu erreichenden Ziele und Fristen werden zwischen dem Referenten und dem Begünstigten festgelegt. Sie werden kurz-, mittel- und langfristig sein und sich in den beruflichen Bereich einfügen (Ausarbeitung eines Beschäftigungsprojekts, das Ausbildungszeiten einschließen kann). Das „Pôle Insertion Professionnelle“ beschäftigt sich mit der Mobilität mit allen geeigneten Mitteln, mit dem Einsatz von IT-Ressourcen und mit dem Wissen über die Umwelt und den Arbeitsmarkt. Jeder referenzierte Leistungsempfänger wird regelmäßig getroffen und begleitet. Der „Pôle Insertion Professionnelle“ muss in der Lage sein, Modalitäten dieser Begleitung von Angesicht zu Angesicht, bei kollektiver Tätigkeit oder aus der Ferne einzuführen und zu begründen. Empfänger der Operation ist die Hauptabteilung, die die Operation durchführt und koordiniert. Der Begünstigte ist der Projektträger, der die Kosten und die Verantwortung für die Durchführung des Vorhabens trägt. Der Dienstleistungserbringer beteiligt sich auf Entscheidung des Empfängers an dem Vorhaben. So ist die Abteilung: * definiert und führt ein Vorhaben im Sinne der Gemeinschaft aus, * trägt die Ausgaben im Sinne der Gemeinschaft, d. h. trägt die im Rahmen des Vorhabens getätigten Ausgaben, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmen und Anpassungen, * ist für das Vorhaben finanziell verantwortlich. Er trägt und verwirklicht ihn und übernimmt die Verantwortung für seine Umsetzung. Die Abteilung verpflichtet sich, das Projekt physisch und finanziell zu überwachen und die Zahlungsbelege, die in der Vereinbarung angegeben werden, dem Instruktordienst vorzulegen. Er bewahrt alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem betreffenden Projekt auf. Zu diesem Zweck bewahrt die begünstigte Dienststelle mindestens die folgenden Teile auf: 1. das Lastenheft, 2. die eingereichten Angebote, 3. die Verpflichtungserklärung, 4. die Bekanntmachung des Auftrags an das Veröffentlichungsamt, 5. die Kopie der Veröffentlichung, 6. den Bericht über die Analyse der Angebote, 7. die an die Bewerber gerichteten Annahme- und Ablehnungsmitteilungen, 8. die Bekanntmachung der Zuschlagserteilung, 9. die Bekanntmachung der Rechtmäßigkeitskontrolle auf dem betreffenden Auftrag, 10. gegebenenfalls die Änderung. Die begünstigte Dienststelle hält dem Ausbilder alle oben genannten Unterlagen zur Verfügung, die unabhängig vom Auftragswert (angepasstes oder formalisiertes Verfahren) die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Auftrags sowohl vor als auch nach der Planung ermöglichen. .