Das Gesetz 2014-58 sieht in Artikel 78 die Übertragung der Verwaltung der europäischen Programme auf die Regionalräte für den Zeitraum 2014-2020 als Verwaltungsbehörde vor. Der in Art. 80-I und 81-I des Gesetzes 2014-58 genannte Zeitpunkt der Übertragung der Zuständigkeiten entspricht gemäß dem Dekret vom 3. Juni 2014 dem Zeitpunkt der Empfangsbestätigung in der Präfektur des Beschlusses, mit dem der Antrag der Gebietskörperschaft auf Wahrnehmung der Aufgaben der Verwaltungsbehörde formalisiert wird. Am 12. September 2014 erteilte die Präfektur Guadeloupe diese Empfangsbestätigung. Daher übernimmt der Regionalrat von Guadeloupe im Programmplanungszeitraum 2014-2020 diese Funktion als Verwaltungsbehörde für die verschiedenen Programme EFRE-ESF, ETZ und ELER. Die Gebietskörperschaft ist gegenüber der Europäischen Kommission gemäß Artikel 125 der Verordnung (EG) Nr. 2013/1303 für die wirtschaftliche Haushaltsführung der ihr von der Europäischen Union zugewiesenen Mittel verantwortlich.