Der Verwaltungsrat (Service SOIEF innerhalb der Direktion Insertion) wählt nach Abschluss eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens die Dienstleister aus, die die Begleitmaßnahme für Begünstigte mit einem Eingliederungsprojekt auf der Grundlage von Unternehmensgründungen in 4 Punkten des Gebiets (entsprechend den vier Territorialen Referaten) durchführen. Die Maßnahme richtet sich an jeden Empfänger der RSA, der von seinem Ansprechpartner über den Eingliederungsvertrag (der als Auftragsschein gilt) gelenkt wird, unabhängig von der Phase des Fortschritts und dem geplanten Status. Tatsächlich können einige Selbstständige, die zwar bereits tätig sind, aber offensichtlich nicht im Vorfeld gearbeitet oder die für die Gründung eines rentablen Unternehmens notwendigen Grundlagenschritte gelöst haben, gelenkt werden. Landwirtschaftliche Tätigkeiten sind aufgrund ihrer Besonderheit ausgeschlossen. Die erwartete Leistung ist eine Begleitung. Der einmalige Empfang (ein einziger Termin), der nicht zu einer gegenseitigen Verpflichtung zwischen dem Leistungserbringer und dem Begünstigten führt, ist daher de facto ausgeschlossen. Die Maßnahme dauert sechs Monate und kann verlängert werden, wenn die Begleitzeit unter besonderen Umständen den Abschluss des Verfahrens nicht ermöglicht hat. In diesem Fall ist eine Drei-Parteien-Bilanz (Dienstleister, Referent, Begünstigter) erforderlich und gilt als Auftragsschein.