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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 April 2015
Ende (Datum): 31 Dezember 2015
Finanzierung
Fonds: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Gesamtbudget: 590 224,49 €
EU-Beitrag: 259 462,69 € (43,96%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministère du travail, de l'emploi, de la formation professionnelle dialogue social / Délégation générale à l'emploi et à la formation professionnelle DGEFP / Sous-Direction du FSE
Begünstigter

Verstärkte Begleitung von Menschen, die einem Risiko der Unsicherheit ausgesetzt sind, im Sinne des Wegs ins Berufsleben

Das Projekt der verstärkten Begleitung von Personen, die einem Risiko der Unsicherheit ausgesetzt sind, im Sinne eines integrierten Arbeitswegs**, richtet sich an alle Personen, die vom Conseil général de l’Yonne auf diese Art der Begleitung verwiesen werden. Die Interventionsmethodik konzentriert sich auf die Begleitung der Empfänger der RSA, die den Rechten und Pflichten unterliegen, die von den Dienststellen des Generalrates geleitet werden, die sich auf andere Zielgruppen bei der Arbeitssuche übertragen können. _Die Übernahme der Akte des Teilnehmers wird zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem der Referenten Coallia die erste E-Mail an die Person zu einem Termin richtet. Der Begriff der Übernahme des Vorgangs, also der **Beteiligung an dem Vorhaben**, unterscheidet sich von dem Begriff der Begleitung des Begünstigten, der vom ersten Treffen zwischen dem Referenten und dem Nutzer bis zum Ende des Einsatzes (d. h. dem Auslaufen des Vorhabens) definiert wird. **_Die individuelle Betreuungsleistung_** wird anhand einer mit dem Teilnehmer** geteilten Diagnose definiert, in der seine Erfahrungen, Fähigkeiten und Fähigkeiten zur Arbeitssuche genutzt werden, wobei auch die Potentiale und Anforderungen des lokalen Arbeitsmarktes berücksichtigt werden. Dieser Schritt führt den einzigen Bezugspunkt dazu, den Realismus des Berufsprojekts zu messen und Maßnahmen zur Verringerung möglicher Abweichungen zu ergreifen, indem zunächst versucht wird, sich dieser Analyse durch den Arbeitsuchenden bewusst zu werden, und dann die in einem Vertrag über gegenseitige Verpflichtungen vereinbarten Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung festzulegen. Die Maßnahme wird durch persönliche Befragungen durchgeführt, die sich nach den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen der Personen richten. Sie können durch eine **-Beobachtung in Unternehmen** ergänzt werden, wenn die Person in einem von der Abteilung finanzierten Vertrag beschäftigt ist (Rolle des Mediators für Beschäftigung); und punktuelle Workshops*** („Schlüssel meiner Selbständigkeit“) oder ** kollektive Aktionen**, die vom Team in den Gebieten organisiert werden, um Wissen und Selbstvertrauen, Techniken der Arbeitssuche, Vorstellungsgespräche, Kenntnis des Gebiets, seiner Dienste und seiner Stärken und die Kontrolle über die neuen Technologien, die die Person auf diese Weise zur Selbständigkeit führen. **Die Vertragsstufe** zielt darauf ab, die von der Person durchzuführenden Schritte zu formalisieren und deren Umsetzung zu bewerten und erforderlichenfalls anzupassen. Für die Begünstigten der Versorgungsregelung steht die Begleitung im Einklang mit den Rechten und Rechtsmitteln (Begleitpflicht) der Regelung, wobei die gegenseitige Verpflichtungsverträge überwacht werden. Nach Ablauf von **12 Monaten der Begleitung** führt der Referent** zusammen mit dem Teilnehmer eine Bilanz der von der Person*** vorgeschlagenen und durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die bei der Diagnose zu Beginn der Begleitung festgelegten Ziele durch. Es wird gemeinsam festgelegt, ob die Aktion noch einige Monate (maximal 6) fortgesetzt werden soll und mit welchem Ziel(en) ** oder**, wenn der Generalrat um die Benennung eines neuen Referenten ersucht werden soll, der den Bedürfnissen der Person in dieser Phase ihrer Laufbahn entspricht. Im Rahmen des Mehrjährigen Plans zur Armutsbekämpfung und zur sozialen Eingliederung und anschließend anlässlich der Großen Sozialkonferenz für Beschäftigung im Juni 2013 ermutigte die Regierung Pôle Emploi und die Abteilungen, ihre Interventionen besser auf die Bereiche Beschäftigung und Soziales abzustimmen. So wurde am 1. April 2014 ein nationales Protokoll über einen umfassenden Ansatz für die Betreuung der am stärksten gefährdeten Arbeitsuchenden unterzeichnet._** Die Deklination dieses Protokolls mit einer Perspektive ist die Ziele des IMP 2015-2017 in Aktion 7. Coallia schlägt aufgrund ihrer Erfahrung in der Begleitung von Arbeitsuchenden im sozialen und beruflichen Bereich und ihrer Kompetenzen im sozialen Bereich vor, sich diesem Ansatz anzuschließen, wobei sie sich sowohl auf den Aspekt des Ingenieurwesens als auch auf den Aspekt des Sozialkorrespondenten für den Beschäftigungspol konzentriert. Wir planen, an der Ausarbeitung des Protokolls über die Funktionsweise des Systems, an der Bildung gemischter Teams und an der Begleitung in seinem Schwerpunkt 2 der Zusammenarbeit für Arbeitsuchende mit einer Kumulierung sozialer und beruflicher Hindernisse, die die Arbeitssuche behindern, teilzunehmen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Coallia an den verschiedenen Stellen teilnehmen wird, die zur Verwirklichung der Ziele des Vorhabens beitragen: * Begleitausschuss zu dieser Operation, indem er dem Generalrat eine vierteljährliche Sitzung vorschlägt; * Sitzungen der lokalen multidisziplinären Teams, die u. a. zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung beitragen.

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