Diese Maßnahmen werden in Erwägung gezogen, die Kapazitäten zur Bewältigung der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch zu fördern. Gemäß Artikel 25a Absatz 7 der Verordnung (EU) 2020/558 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und Nr. 1303/2013 können diese Vorhaben vor Genehmigung des geänderten Programms für eine EFRE-Förderung ausgewählt werden. Dies ist die Beschaffung von Investitionen und laufenden Ausgaben, die erforderlich sind, um die Krise zu bewältigen und das Klima angesichts der COVID-19-Situation zu schützen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen entwickelt, die die Ausgaben für Gesundheitsausrüstung umfassen, die für die Bewältigung der derzeitigen Gesundheitskrise unerlässlich sind. Unter anderem zitieren wir: — Individuelle Schutzausrüstung (EPIs) einschließlich Einweg-Gesichtsmasken, Augenschutz, Schutzkleidung usw. – Untersuchung zur Diagnose von COVID-19 einschließlich Antikörpertests. — Arzneimittel im Zusammenhang mit der Behandlung von COVID-19.