Nach der Erklärung der Lage der Weltgesundheitsorganisation_x000D_ als internationale Pandemie der durch COVID-19 verursachten Lage am 11. März 2020 und ihrer raschen Fortschritte sowie des Auftretens neuer Ausbrüche und neuer Varianten des_x000D_ selbst hat sich die Consellería de Sanidad Universal y Salud Pública durch die Notfallbearbeitung interveniert, um auf_x00F_x000D_ den in den letzten Monaten aufgetretenen Präventions- und Pflegebedarf zu reagieren._xxD_. _x000D_ Es sei darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen zwar hauptsächlich Gesundheitszentren, Einrichtungen und Einrichtungen unter der Verantwortung des CSUySP betreffen, aber auch an andere Mitglieder der Generalitat Valenciana, wie z. B. die sozialen Gesundheitseinrichtungen, gerichtet wurden. Die Maßnahmen, die Gegenstand dieser Maßnahme sind, haben sich jedoch auf spezifische Interventionsbereiche gemäß Artikel 25a Absatz 7 der Verordnung 2020/558 zur Änderung der Verordnungen 1301/2013 und 1302/2013 konzentriert.