Im Rahmen des Rechtsakts wird eine Beobachtungsstelle für Menschen mit Behinderungen eingerichtet, die a) Integration, Überwachung und Bewertung der Behindertenpolitik im gesamten Spektrum öffentlicher Maßnahmen, b) Stärkung der institutionellen Kapazitäten von Nsaw als Kernproduktion von Behindertenpolitiken. Die Beobachtungsstelle für Behindertenfragen wird ein Raum für Forschung und Maßnahmen sein und an eine Vielzahl von Einrichtungen gerichtet werden: Öffentliche Verwaltung, Kommunalverwaltung, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute, Sozialpartner, Zivilgesellschaft, Behindertenorganisationen, Bürger mit Behinderungen. Sie wird die Entwicklungen in Fragen u. a. im Zusammenhang mit Sozialschutz, Gesundheitspolitik, Zugänglichkeit, Gleichbehandlung, Armut und sozialer Ausgrenzung untersuchen. Es wird Forschungsarbeiten zu spezifischen wissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit den von der ESAW behandelten akademischen Bereichen durchführen. Es wird Daten sammeln und verarbeiten, um die Standpunkte von Nsaw zu Behindertenfragen zu dokumentieren und zu fördern.