Die OPANEK-Verwaltungsbehörde ist für die Ausarbeitung und Änderung des Evaluierungsplans für das operationelle Programm gemäß den Leitlinien der Nationalen Koordinierungsbehörde (NAC) für die Planung und Überwachung von Evaluierungen und für die Verbreitung der Ergebnisse der Evaluierungen im Programmplanungszeitraum 2014-2020 zuständig. Um die Umsetzung von EPANEK zu verbessern, sind sechs Evaluierungen laufender Maßnahmen vorgesehen, insbesondere in Bezug auf ihre Wirksamkeit und Effizienz sowie die Feststellung, dass eine Änderung der Zielvorgaben erforderlich ist. Die Daten dieser Evaluierungen werden auch die erforderlichen Unterlagen zu den Jahresberichten liefern. Die Evaluierungen betreffen Maßnahmen zu Investitionsprioritäten mit einem beträchtlichen Budget und bei denen erwartet wird, dass die einschlägigen Maßnahmen einen erweiterten sachlichen Anwendungsbereich haben, nämlich Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (EBWE), Unternehmertum, Energieeinsparungen und Breitbandnetze (Investitionsprioritäten 11i, 8iii, 8v, 1a, 1b, 3a, 3c, 3d, 4c, 2a), die 2018-2019 durchgeführt werden sollen. Gegen Ende des Programmplanungszeitraums und Ende 2021 sind 13 Folgenabschätzungen geplant, abhängig vom Zeitplan für den Abschluss der Maßnahmen – einige werden bereits 2018 erwartet – zu allen spezifischen Zielen des EPANIEK, von denen einige gemeinsam bewertet werden (Unternehmen, Forschung, ESF, Umwelt), wobei nach Möglichkeit die sektorale und räumliche Dimension der Maßnahmen zu bewerten ist. Die Folgenabschätzungen umfassen neben der Folgenabschätzung auch eine Analyse der Wirksamkeit, Effizienz und Relevanz sowie der Nachhaltigkeit, Kohärenz und Mehrwert der durchgeführten Maßnahmen je nach Art der untersuchten spezifischen Ziele. Die anzuwendende Methodik fällt unter eine theoretische Folgenabschätzung, die an die Art der Maßnahmen der bewerteten Investitionsprioritäten angepasst wird. In zwei von ihnen, nämlich den Folgenabschätzungen von Maßnahmen zur Förderung unternehmerischer Initiative im Rahmen der thematischen Ziele 1 und 3, können kontrafaktische Folgenabschätzungen herangezogen werden, um mit denjenigen zu vergleichen, die nicht vom NSRF 2014-2020 unterstützt wurden. Die Erhebung der Daten soll im Rahmen von Fragebögen, Interviews, Felderhebungen, statistischen Datenerhebungen usw. 2022 erfolgen. Die Zusammensetzung der oben genannten Bewertungen ist in einer synthetischen Folgenabschätzung nach Schwerpunkten und je Investitionspriorität von EPANEK geplant, die eine Bewertung der Auswirkungen von Maßnahmen der technischen Hilfe sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluierungen umfassen wird.