Der Zweck des Gesetzes ist es, Feldmessungen zur Datenerhebung durchzuführen, um den Erhaltungszustand geschützter Arten und Lebensraumtypen von nationalem und europäischem Interesse zu bewerten. Die der Erhaltungsregelung für geschützte Gegenstände ist ein wesentliches Instrument für Einrichtungen, die die natürliche Umwelt verwalten (Ministerium für Umwelt, Bewirtschaftungsstellen der Schutzgebiete, Dezentralisierte Verwaltung und Regionen usw.), sowohl für Entscheidungen über Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen als auch für ihre Überprüfung nach Durchführung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus decken die Projektleistungen die Verpflichtungen des Landes in den europäischen Richtlinien (92/43/EWG, 2009/147/EU) ab.