In den letzten Jahren ist die Zahl der Raubvögel in Griechenland aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. anthropogene Belästigung in Nistgebieten, Verringerung der verfügbaren Lebensmittel usw.) zurückgegangen. Dieses Projekt zielt darauf ab, dieses Phänomen einzudämmen und umzukehren und soll dazu beitragen, die Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/409/EWG zu erfüllen, die durch einen gemeinsamen Ministerbeschluss in nationales Recht umgesetzt wurden (Gemeinsamer Ministerialbeschluss 8353/276/Ε103 zur Änderung und Ergänzung des Gemeinsamen Ministerialbeschlusses 37338/1807/2010 zur Festlegung von Maßnahmen und Verfahren für die Erhaltung wildlebender Vogelarten und Lebensräume). — Die Erhaltungsziele des Landes zu erreichen. — Der Schutz von Schlachtkörpern von Raubtieren in den besonderen Schutzgebieten (SPA), in denen es sich um Arten von Ausweisungen handelt, in BSG, die keine Bezeichnung sind, die historischen Positionen dieser Arten in der Vergangenheit und in anderen Teilen des Landes außerhalb des BSG.