MOPADIS arbeitet seit 22 Jahren zusammen mit den griechischen öffentlichen Auftraggebern und beantwortet schnell und wirksam die von ihnen gestellten mündlichen und schriftlichen Fragen und die Probleme, mit denen sie bei der Vergabe kofinanzierter öffentlicher Aufträge konfrontiert sind. Sie wird über alle Entwicklungen im europäischen und nationalen Vergaberecht informiert und darüber informiert, so dass alle seine Maßnahmen gültig sind und den neuesten Entwicklungen entsprechen. Aufgabe von MOPADIS ist es, 1.Die Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen 2. Beitrag zur Schaffung von Bedingungen für Transparenz und echten Wettbewerb bei der Durchführung von Vergabeverfahren 3. Förderung der Effizienz und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zugunsten des Staates, der Unternehmen und der Steuerzahler 4. Überwachung der europäischen Entwicklungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, Klärung von schwer verständlichen Bestimmungen und Konsolidierung einheitlicher Regeln für die Auslegung und Anwendung des einschlägigen Rechts. Moke ist seit 17 Jahren eine grundlegende Rechtsberatungsstelle, die ihre Dienstleistungen ausschließlich für den griechischen Staat erbringt und auf der Grundlage der Praxis der Kommission und der Rechtsprechung der EU-Gerichte über langjährige Erfahrung und Know-how verfügt, so dass alle ihre Interventionen gültig sind und den neuesten Entwicklungen entsprechen. Der Moke hat die Aufgabe: 1. Sicherstellen, dass griechische Pläne für Regelungen oder Einzelbeihilfen mit dem EU-Recht im Einklang stehen, um das Risiko einer Rückforderung zu vermeiden 2. Beratung der Behörden bei der Kontrolle bestehender, rechtswidriger und missbräuchlicher Beihilfen und Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Rückforderungsentscheidungen 3. Klärung schwieriger Konzepte und Bestimmungen auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen 4. Überwachung der Entscheidungen der Kommission über Beihilferegelungen in Griechenland und anderen Mitgliedstaaten, die für die griechische Verwaltung von Interesse sind, und 5. Die Verwaltung über die Rechts- und Rechtsprechungsentwicklung im Bereich der staatlichen Beihilfen auf dem Laufenden zu halten.