Das Projekt „Versicherung der Lohnsummenausgaben zur Unterstützung der Umsetzung der SAŽP IB im Jahr 2020“ zielt darauf ab, die Gehälter der Mitarbeiter der Slowakischen Umweltagentur (SAŽP) – Verwaltungskapazität und Personal, das Unterstützungsmaßnahmen durchführt, sowie die Entschädigung von Arbeitnehmern ohne Beschäftigung, die an der Vorbereitung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung und Kontrolle des OP KŽP im Jahr 2020 beteiligt sind, zu finanzieren. Die Durchführung der Projektaktivitäten wird die Grundvoraussetzung für die Gewährleistung stabiler, qualitativ hochwertiger und motivierter Verwaltungskapazitäten von SAŽP als IB für das OP KŽP schaffen. Die geplante Zahl der aus dem Projekt finanzierten Verwaltungskapazitäten beträgt 120, die Laufzeit der Projektdurchführung beträgt 12 Monate. Gemäß der UV-Nr. 181/2017 wurden für SAŽP 120 Verwaltungskapazitäten zur Unterstützung der Durchführung von Projekten des IOE OP genehmigt. Das Ergebnis des Projekts ist ausreichend und qualifiziertes Personal für die Durchführung und Verwaltung des UVP-OP sowie für die Vermeidung oder Verringerung der Fluktuation des an der Umsetzung des OP ALC beteiligten Personals. Die slowakische Umweltagentur ist als mitwirkende Organisation des Umweltministeriums der Slowakischen Republik mit dem Haushalt des Umweltministeriums verbunden. Zusätzlich zu diesen Mitteln sammelt sie nicht rückzahlbare Mittel aus Finanzhilfen und Projekten, die aus EU-Mitteln oder aus dem nationalen Haushalt bereitgestellt werden. Diese Einkünfte sind keine Einkünfte aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, so dass SAŽP in dieser Tätigkeit nicht als Steuerpflichtiger bezeichnet werden kann. Daraus folgt, dass die Einnahmen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind und es nicht möglich ist, die Mehrwertsteuer auf die angefallenen Kosten abzuziehen. Unter diesen Umständen ist SAŽP kein Mehrwertsteuerpflichtiger. Darüber hinaus unterliegen die Lohnausgaben, die unter das Projekt „Securing Gehaltsausgaben zur Unterstützung der Umsetzung der IB SAŽP im Jahr 2020“ fallen, nicht der Mehrwertsteuer. SAŽP verwaltet jedoch auch ihre Eigenmittel, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß dem Auszug aus dem Handelslizenzregister Nr. 601-10745 gewonnen werden. Sie verwendet diese Mittel vorrangig, um die im Bereich der Haupttätigkeit erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Das in dieser Tätigkeit erzielte Einkommen ist steuerpflichtiges Einkommen nach § 2 MwStG – steuerpflichtig. MwSt.-Abzüge können auf Kosten im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit angewandt werden. Aus diesem Grund ist die SAŽP gemäß § 4 des Gesetzes Nr. 222/2004 mit der zugewiesenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer SK2021125821 zur Mehrwertsteuer (MwSt.) registriert. Die Laufzeit des Projekts beträgt vom 01.2020 bis zum 12. 2020, d. h. 12 Monate. Ort der Durchführung des Projekts ist das gesamte Gebiet der Slowakischen Republik. Im Rahmen des Projekts fallen die Tätigkeiten unter das spezifische Ziel: 5.1.1 Gewährleistung einer wirksamen Durchführung des Programms.