Ziel des Projekts ist es, die Umsetzung der spezifischen Ziele 2.1.2 und 2.1.3 IROP der PO 2 zu beschleunigen, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, die Einhaltung der n+ 3-Regel zu gewährleisten, die Leistung von Verwaltungskapazitäten durch Experten mit analytischen Erfahrungen bei der Nutzung von Finanzinstrumenten im Gesundheitswesen zu stärken und die Kapazitäten im Falle von Stresssituationen bei der Erfüllung der Meilensteine zu stärken. Die Klägerin plant/beabsichtigt, acht Vereinbarungen für insgesamt 1481 Stunden abzuschließen, nämlich: 4 Arbeitsverträge im Zusammenhang mit der Durchführung der administrativen Finanzkontrolle (Plan/Annahme von 800 Stunden) und 4 Arbeitsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Gutachten (Plan/Annahme 681 Stunden) = 1481 Stunden. Die Erreichung des Ziels wird anhand des messbaren Indikators in Abschnitt 10 überprüft, der die durchschnittliche Zahl der erstatteten Sachverständigenkapazitäten überwacht. Auf den Gesamtzielwert 1.4105 eingestellt. Berechnung des messbaren Indikators: Zahl der voraussichtlichen Arbeitsstunden 1481 (siehe oben): 1050 (d. h. 350 Stunden/1 Vereinbarung für ein Jahr * 3 Jahre) während der Durchführung der Projektaktivitäten zwischen 9/2018 und 8/2020. Bei der Auswahl der Expertenkapazitäten befolgt der Antragsteller die geltenden Rechtsvorschriften und Verfahren, um die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Nichtdiskriminierung zu fördern.