Ziel des nationalen Projekts ist es, die kontinuierliche Entwicklung eines Managementsystems zu schaffen und zu gewährleisten, das geeignet ist, die Qualität und Effizienz der durchgeführten Tätigkeiten zu verbessern = öffentliche Dienstleistungen innerhalb von Justizorganisationen, ohne die Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Ziel des Projekts ist es, die Kapazitäten in der Verwaltung der Gerichte zu verbessern und auszubauen, die Qualität und Effizienz ihrer Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung eines gemeinsamen Qualitätsbewertungssystems – den Einsatz von EU-finanzierten Projekten und anderen Ressourcen/Staatshaushalten – zu verbessern. Ein gemeinsames Qualitätsbewertungssystem ist eines der etablierten Instrumente, die Organisationen durch einen ganzheitlichen Ansatz in strukturierter Form dabei unterstützen, ihre Funktionsweise aus verschiedenen Blickwinkeln zu analysieren, die laufenden Prozesse in Organisationen zu verstehen, ihnen dabei zu helfen, sich stärker auf die Ergebnisse und Auswirkungen von Aktivitäten zu konzentrieren und ihnen dabei zu helfen, ihre Leistung zu verbessern, indem sie Schwächen erkennen und Änderungen umsetzen.