Gegenstand des Projekts ist der Kauf von technischen Geräten mit Zubehör, die den Prozess der Behandlung von nicht gefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten straffen, um den Anteil der für die Wiederverwendung bestimmten Materialien zu erhöhen. Damit wird der Status des Endes der Abfalleigenschaft im Sinne der europäischen Richtlinien erreicht, nämlich der Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates vom 31.3.2011 zur Festlegung von Kriterien für die Bestimmung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 715/2013 der Kommission vom 25.7.2013 zur Festlegung von Kriterien für die Feststellung, wann Kupferschrott nicht mehr als Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gilt, als Abfallarten gelten.