Ziel des Projekts „Unterstützung der Erfüllung der Aufgaben der PPO durch die Bereitstellung von Gutachten und Fachwissen“ ist insbesondere, eine qualifiziertere, effizientere und wirksamere Unterstützung im Bereich der Kontrolle des öffentlichen Auftragswesens zu gewährleisten. In begründeten Fällen können die Stellungnahmen und Stellungnahmen externer Sachverständiger auch verwendet werden, um die Kontrolle des öffentlichen Auftragswesens effizienter durchzuführen. Expertengutachten und Sachverständigengutachten werden im Rahmen der Kontrolle des öffentlichen Auftrags verwendet, wenn es erforderlich ist, das Gutachten eines Sachverständigen oder Sachverständigen auf dem betreffenden Gebiet oder eine fundierte Entscheidung oder Stellungnahme zu kennen. Angesichts der Vielfalt der fachlichen Fragen innerhalb der einzelnen Verwaltungsbehörden ist es in einigen Fällen erforderlich, ein Gutachten oder ein Gutachten aus externen Quellen einzuholen.