Gewährleistung der Unterstützung der Tätigkeiten und Funktionen der an der Verwaltung und Durchführung des operationellen Programms „Qualität der Umwelt“ (im Folgenden „OP der Umwelt“ genannt) beteiligten Stellen und ihrer Verwaltungskapazitäten (im Folgenden „AKP“), die Unterstützung der Projektvorbereitung sowie der Öffentlichkeitsarbeit, Förderung und Austausch von Erfahrungen, d. h. Verbesserung der Qualität der durchgeführten Tätigkeiten und Funktionen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verwaltung, Überwachung, Bewertung, Information, Kontrolle und Prüfung, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Aufsichtsbehörden durch den Erwerb und die Aufrechterhaltung der erforderlichen ausreichend sachkundigen Humanressourcen, Gewährleistung ihrer beruflichen Entwicklung und der erforderlichen Fachkenntnisse und angemessenen Bedingungen für ihre Entscheidungsfindung.