Ziel der ersten NP-Hilfe ist es, die Auswirkungen der erklärten Notsituation (MS) oder der Notlage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt in der Slowakischen Republik durch finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber oder Selbstständige, die trotz der Verpflichtung, ihre operativen Tätigkeiten auf der Grundlage einer Maßnahme der Behörde für öffentliche Gesundheit zu unterbrechen oder einzuschränken, durch finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber oder Selbstständige, die trotz der Verpflichtung, ihre operativen Tätigkeiten auf der Grundlage einer Maßnahme der Behörde für öffentliche Gesundheit zu unterbrechen oder einzuschränken, oder zum Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer, zur Verringerung der Einnahmen oder zum Ausfall von Unterauftragnehmern, zu mildern. Die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen und Selbstständigen bei der Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit wird in vier Maßnahmen nach Maßgabe der spezifischen Maßnahmen der Regierung der Slowakischen Republik und im Einklang mit der Regelung über staatliche Beihilfen gemäß den derzeit geltenden Bedingungen in der Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen auf einen finanziellen Beitrag, veröffentlicht unter www.pomahameludom.sk, unterteilt. Intervention NP Erste Hilfe wird auch zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Beschäftigung beitragen. Während und nach der Notlage wird sie dazu beitragen, eine Zunahme der Arbeitslosigkeit zu verhindern, da ohne diese Unterstützung Entlassungen durch Arbeitgeber oder Betriebsschließungen entstehen könnten. Gleichzeitig unterstützt die NP-Intervention rasch die Finanzlage, Liquidität und Cashflow von Unternehmen und Mitarbeitern und verhindert so vorbeugend und aktiv den Zusammenbruch des Geschäftsumfelds, um Stabilität zu erhalten und Panik zu minimieren. Die Tätigkeiten des NP werden auch zur Verwirklichung des spezifischen Ziels 3.1.2 des operationellen Programms für Humanressourcen beitragen. Die Unterstützung in den Regionen wird über das Zentralbüro und die Büros für Beschäftigung, Soziales und Familie durchgeführt. Das Projekt wird einen bundesweiten Rahmen haben. Der Durchführungszeitraum des Projekts beträgt vom 13.3.2020 bis zum 30.6.2021, während Beiträge für Nutzer bis zum 31.7.2020 förderfähig sind und nach Ende des Projekts, spätestens jedoch am 31. Dezember 2020, gezahlt werden können.