Die Intervention eines nationalen Projekts (nachstehend „NP“ genannt) zielt auf die Unterstützung registrierter Sozialunternehmen (nachstehend „RSP“ genannt) gemäß dem Gesetz Nr. 112/2018 über die Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte in der geänderten Fassung im Einklang mit dem Beitrag des OP HR zur Verhinderung der Arbeitslosigkeit durch Förderung des Unternehmertums und der Gründung von Unternehmen im weiteren Bereich der Sozialwirtschaft ab. Ziel des NP ist es, das Funktionieren des Systems zur Unterstützung von RSP-Investitionen zu testen, um die schwierige Anlaufphase zu überstehen und ein Niveau an Stabilität zu erreichen, das es ihnen ermöglicht, den Zugang zur Beschäftigung zu verbessern und Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt- und regionalen Arbeitsmarktbedarf durch Investitionsbeihilfen für die RSP zu verhindern. Zweck des NP ist die Unterstützung des RSP in Form einer obligatorischen Kombination von rückzahlbarer Unterstützung (Finanzinstrument oder kommerzielles Darlehen) über ein Finanzinstitut und nicht rückzahlbare Beihilfen – nicht rückzahlbarer finanzieller Beitrag (im Folgenden „nicht rückzahlbarer finanzieller Beitrag“) über die Zentrale des PSVR als Begünstigter des NP und Anbieter von NFA für Nutzer gemäß dem Gesetz Nr. 292/2014 Slg. über den Beitrag aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Die NFA wird RSP gewährt, denen ursprünglich ein Darlehen gemäß dem genehmigten Investitionsplan gewährt wurde. Wie aus ausländischen Erfahrungen und der Ex-ante-Evaluierung für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten in der Slowakei im Programmplanungszeitraum 2014-2020 hervorgeht[1], benötigen soziale Start-up-Unternehmen oft zusätzlich zu rückzahlbarer Unterstützung eine nicht rückzahlbare Komponente der Finanzierung. Die NFA wird für die Beschaffung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und für Löhne nach den geltenden Vorschriften im Einklang mit der Beihilferegelung zur Unterstützung von Unternehmen der breiteren SE oder der De-minimis-Beihilferegelung für das RSP in Betracht kommen. Zielgruppe der NP sind Arbeitgeber (RSP), Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige. NP-Tätigkeiten und aus dem ESF kofinanzierte Ausgaben sind nur für das Gebiet der weniger entwickelten Regionen der Slowakischen Republik (nachstehend „MRR“ genannt) förderfähig. [1] http://www1.finance.gov.sk/Default.aspx?CatID=10365