Das nationale Projekt zielt darauf ab, die Beschäftigung, die Beschäftigungsfähigkeit und die Verringerung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden „Bürger mit Behinderungen“) durch die Bereitstellung von Beiträgen zu fördern. Die Beiträge werden gemäß dem Gesetz Nr. 5/2004 über die Arbeitsvermittlung und zur Änderung bestimmter Rechtsakte in der geänderten Fassung (nachstehend „Gesetz über Arbeitsverwaltungen“ genannt) geleistet. Bürger mit Hochschuleinrichtungen bilden eine spezifische Gruppe benachteiligter Bürger, die oft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Behinderungsbenachteiligung beschränkt den Zugang eines Bürgers zu verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten, was sich auf ihren härteren Zugang zum Arbeitsmarkt auswirkt. Dies ist einer der Gründe, warum Bürger mit HICs und Arbeitgebern in Form von Beiträgen unterstützt werden, die es ermöglichen, die Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Zielgruppe zu schaffen. Die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger mit Hochschuleinrichtungen wird im Rahmen des nationalen Projekts durch aktive arbeitsmarktpolitische Instrumente umgesetzt, die auf na:zriaďovanie geschützte Workshops (CPD) und geschützte Arbeitsplätze (CHP) durch Arbeitgeber abzielen, die Beibehaltung eines Bürgers mit Hochschuleinrichtungen in Beschäftigung, den Beginn des Betriebs und den kontinuierlichen Betrieb der selbständigen Erwerbstätigkeit für mindestens zwei Jahre durch Bürger mit KWK; Unterstützung der Beschäftigung von Bürgern mit HVK durch Unterstützung eines Arbeitsassistenten; Unterstützung der Beibehaltung von Menschen mit HMR in der CHD und KWK durch einen Beitrag zur Deckung der Betriebskosten des CHD oder der KWK und die Erstattung der Transportkosten für die Beschäftigung. Das Projekt wird vom Zentralamt für Arbeit, Soziales und Familie (nachstehend „Hauptquartier“ genannt) und 43 Arbeits-, Sozial- und Familienämtern (im Folgenden „Büros“) in der West-, Mittel- und Ostslowakei durchgeführt.