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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 August 2018
Ende (Datum): 1 April 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 211 284,19 €
EU-Beitrag: 169 300,97 € (80,13%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstvo životného prostredia SR/ Sekcia environmentálnych programov a projektov
Themenbereich

Juristische Dienstleistungen zur Unterstützung der Umsetzung der IB SAŽP im Rahmen des OP KŽP II.

Das Projekt „Rechtliche Dienstleistungen zur Unterstützung der Umsetzung der IB SAŽP im Rahmen des OP KŽP II“ zielt auf die Finanzierung der Erbringung juristischer Dienstleistungen auf der Grundlage der Anforderungen der Slowakischen Umweltagentur (SAŽP) als zwischengeschaltete Stelle für das operationelle Programm Umwelt und operationelles Programm „Qualität der Umwelt“ (SO OP KŽP) auf der Grundlage folgender Verträge ab: 1.Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen Nr. SAŽP SFEU/2018/16 mit dem Lieferanten Soukeník – ŠTRPKA, s.r.o. (http://www.crz.gov.sk/index.php?ID=3317208&l=sk) zwischen Februar 2018 und Februar 2019 2. Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen Nr. SAŽP SEP/2019/55 mit dem Lieferanten Soukeník – ŠTRPKA, s.r.o. (https://www.crz.gov.sk/index.php?ID=3985084&l=sk) zwischen April 2019 und April 2023. Eine Beschreibung der einzelnen Bereiche, in denen das externe Unternehmen SAŽP als IO OP KŽP Rechtsdienstleistungen erbringen wird, wird in den Einzelverträgen beschrieben. Die Projektlaufzeit beträgt 57 Monate. Ort der Durchführung des Projekts ist das Gebiet der Slowakischen Republik. Im Rahmen des Projekts fällt die Maßnahme unter eine spezifische cieľa:5.1.1 - Gewährleistung einer wirksamen Durchführung des Programms (Interventionsbereich 121). Das Ergebnis des Projekts wird darin bestehen, die Qualität der oben genannten Tätigkeiten zu verbessern und so eine positive Wirkung auf die Umsetzung des OP ABP zu gewährleisten, um die Problembereiche, auf die sich die IB im Rahmen der Umsetzung des OP ABP stellt, auf ein Minimum zu beschränken. Die slowakische Umweltagentur ist als mitwirkende Organisation des Umweltministeriums der Slowakischen Republik mit dem Haushalt des Umweltministeriums verbunden. Zusätzlich zu diesen Mitteln erhält sie nicht rückzahlbare Mittel aus Finanzhilfen und Projekten, die aus EU-Mitteln oder aus dem nationalen Haushalt bereitgestellt werden. Diese Einkünfte sind keine Einkünfte aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, so dass SAŽP in dieser Tätigkeit nicht als Steuerpflichtiger bezeichnet werden kann. Daraus folgt, dass die Einnahmen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind und es nicht möglich ist, die Mehrwertsteuer auf die angefallenen Kosten abzuziehen. Unter diesen Umständen ist SAŽP kein Mehrwertsteuerpflichtiger. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen wird SAŽP keinen Mehrwertsteuerabzug für die angefallenen Ausgaben des Projekts „Rechtliche Dienstleistungen zur Unterstützung der Umsetzung von SO SAŽP nach OP KŽP II“ verlangen. SAŽP verwaltet jedoch auch ihre Eigenmittel, die durch wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß dem Auszug aus dem Handelsregister Nr. 601-10745 erzielt werden. Sie verwendet diese Mittel vorrangig, um die im Bereich der Haupttätigkeit erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Das in dieser Tätigkeit erzielte Einkommen ist steuerpflichtiges Einkommen nach § 2 MwStG – steuerpflichtig. MwSt.-Abzüge können auf Kosten im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit angewandt werden. Aus diesem Grund ist die SAŽP gemäß § 4 des Gesetzes Nr. 222/2004 mit der zugewiesenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer SK2021125821 zur Mehrwertsteuer (MwSt.) registriert.

Flag of Slowakei  Banskobystrický kraj, Slowakei