Wichtigste cieľ:Zvýšenie die Zugänglichkeit von Betreuungsdiensten für Bürger mit schweren Behinderungen, ungünstiger Gesundheit und Senioren durch Unterstützung von Betreuungsleistungen in kleinen Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern inklusive, die keine Betreuungsleistungen im Sinne des Gesetzes Nr. 448/2008 über soziale Dienstleistungen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 455/1991 Slg. über Handelslizenzen (Handelsgesetz) in der geänderten Fassung (im Folgenden „Gesetz über soziale Dienstleistungen“) erbringen. Sensibilisierung für die Verantwortung der Gemeinden für die Erbringung oder Erbringung von Betreuungsleistungen. Unterstützung bei der Verbesserung der Professionalität der Betreuungsdienste durch Unterstützung der Ausbildung und Betreuung unterstützter Betreuer. Analyse der Möglichkeit und Fähigkeit der Gemeinde zur Erbringung oder Erbringung von Betreuungsleistungen. Das Projekt wird im Rahmen der Haupttätigkeit – Unterstützung der Entwicklung und Zugänglichkeit von Feldpflegediensten in den Gemeinden – durchgeführt. Ziel skupiny:Verejní Anbieter sozialer Dienstleistungen (für die Zwecke dieses Projekts ist eine kleine Gemeinde mit einer Bevölkerung von bis zu 1000 Einwohnern und eine juristische Person, die von einer Gemeinde mit einer Bevölkerung von bis zu 1000 Einwohnern gegründet oder gegründet wurde, ein gemeinsames Gemeindeamt, das von Gemeinden mit einer Bevölkerung von bis zu 1000 Einwohnern eingerichtet wurde oder gegründet wurde)Arbeitnehmer, die Strategien und Maßnahmen im Bereich der sozialen Eingliederung im öffentlichen Sektor umsetzenKinder und natürliche Erwachsene, für die soziale Dienstleistungen erbracht werden. Ort der Durchführung des Projekts: Bratislavský kraj, Region Trnava, Region Nitra, Region Trenčín, Region Žilina, Region Banská Bystrica, Region Prešov, Region Košice. Messbare Indikatoren sind in Abschnitt 10 dargestellt. Förderfähige Anbieter von sozialen Dienstleistungen užívatelia:Verejní (für die Zwecke dieses Projekts ist eine kleine Gemeinde mit einer Bevölkerung von bis zu 1000 Einwohnern und eine juristische Person, die von einer Gemeinde mit einer Bevölkerung von bis zu 1000 Einwohnern gegründet oder gegründet wurde, ein gemeinsames Gemeindeamt, das von Gemeinden mit einer Bevölkerung von bis zu 1000 Einwohnern eingerichtet wurde oder gegründet wurde).