Am 28. Februar 2017 billigte der Rat der Regierung für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und des digitalen Binnenmarkts das Dokument Datenverwaltung, in dem vorgeschlagen wird, die Frage der Datenverwaltung und des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen oder zwischen Einrichtungen außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu behandeln. Gemäß § 34a Kompetenzgesetz ist ÚPPVII die zentrale staatliche Behörde für die Computerisierung der Gesellschaft. ÚPPVII im Bereich der Computerisierung des Unternehmens gewährleistet die zentrale Verwaltung der Computerisierung und Politikgestaltung des digitalen Binnenmarkts, die Entscheidungsfindung über die Nutzung finanzieller Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung für die Informationstechnologie, die zentrale Architektur des integrierten Informationssystems der öffentlichen Verwaltung und die Koordinierung der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Computerisierung des Unternehmens, einschließlich der Einführung zentraler Bausteine für das Datenmanagement. Gemäß Gesetz 305/2013, dem Administrator des gemeinsamen Moduls Prozessintegration und Datenintegration, die die zentrale Integrationsplattform umfasst. Ziel der Umsetzung des nationalen Projekts Entwicklung der Plattform für die Datenintegration (Central Integration Platform) und des Managements personenbezogener Daten (nachfolgend „NP CIP“ und „MOU“) ist die Weiterentwicklung der Plattform für die Datenintegration und das Management personenbezogener Daten im Einklang mit den im strategischen Schwerpunkt Data Management festgelegten Zielen. Das NP CIP und MOU verfügen über zwei Teile der beiden, die sich aus modulmi:Centrálne-Diensten und Funktionen der Datenintegrationsplattform (CIP)PaaS für DatenmanagementDistribution Data DistributionData Distribution ZoneSupporting Services an Datenanbieter und VerbraucherWEB Zugriff auf Personal Data Management Modul Personal Data ManagementmodulPoC Als Ergebnis der NP CIP- und MOU-Datenverwaltungsanforderungen wird die Datenaufzeichnungsplattform für Datenverarbeiter und Datenverarbeiter in der Lage sein, die Einhaltung und Verbesserung der GUI-Datenregistrierungsdienste durch den GUI-Datenverarbeiter abzubauen. die Möglichkeit, dass der CIP-Dienst auch Benutzern mit nicht integrierten Systemen oder den fehlenden Informationssystemen zugänglich sein kann, sowie für Datenregistrierung und nicht integrierte Datenverarbeiter, das GUI-System für die Datenverteilung und das GUI-System für die Kommunikation, wodurch das „Einmal-Prinzip“ und ein Teil der CIP-Dienste auch Nutzern mit nicht integrierten Systemen oder fehlenden Informationssystemen zugänglich gemacht werden; aufgrund dessen der CIP-Datenverarbeiter und die Auftragsverarbeiter in der Lage sind, Datenverarbeiter und die Auftragsverarbeiter sowie die CIP-Dienstkomponente sowie ein Teil der CIP-Dienste auch von Nutzern mit nicht integrierten Systemen oder fehlenden Informationssystemen zu nutzen, können die Auftragsverarbeiter und die Auftragsverarbeiter die Datenverarbeiter der Auftragsverarbeiter durchführen, und der Teil der CIP-Dienste ist auch für Nutzer mit nicht integrierten Systemen oder fehlenden Informationssystemen zugänglich.