Die im Rahmen dieses nationalen Projekts durchgeführten Tätigkeiten werden auf der Grundlage von Zuständigkeiten durchgeführt, die sich aus spezifischen Verordnungen ergeben, wie z. B. das Gesetz Nr. 453/2003 über staatliche Verwaltungsbehörden im Bereich Soziales, Familien- und Arbeitsverwaltungen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte in der geänderten Fassung und des Gesetzes Nr. 5/2004 über Arbeitsverwaltungen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte in der geänderten Fassung (nachstehend „Gesetz über Arbeitsverwaltungen“ genannt). Mit dem Projekt wird die ausgewählte aktive Arbeitsmarktmaßnahme gemäß § 54 des Arbeitsdienstleistungsgesetzes in den ausgewählten Regionen über die Arbeitsämter, Sozial- und Familienämter (im Folgenden „Büro“) umgesetzt. Die Zuständigkeit der Behörden für die Anwendung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen ergibt sich unmittelbar aus dem Arbeitsdienstleistungsgesetz (§ 13 Abs. 1 Buchst. o). Die Gründe für die Lösung durch das nationale Projekt lassen sich eindeutig aus Punkt C.18 der Entschließung Nr. 476 der slowakischen Regierung vom 26.8.2015 zum Entwurf eines Gesetzes über die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Bezirke und zur Änderung des Gesetzes Nr. 561/2007 über Investitionsbeihilfen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte in der geänderten Fassung ablesen. Es wird daher als wirksam und durch ein nationales Projekt gerechtfertigt angesehen, um sicherzustellen, dass eine Zusammenfassung der Tätigkeiten des Projekts zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsplätzen im förderfähigen Gebiet der Slowakischen Republik durchgeführt wird. Im Vergleich zu nachfrageorientierten Projekten ist der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung nationaler Projekte über Arbeitgeberbüros deutlich geringer. Die Einreichung von Anträgen auf Finanzbeiträge, Zahlungsanträge, Nachweis (einschließlich Erstattungen) ist einfacher und in kürzeren Abständen durchzuführen. Die Umsetzung nationaler Projekte, die sich auf aktive Arbeitsmarktmaßnahmen durch die Büros konzentrieren, wird auch vom Europäischen Rechnungshof als weniger riskant und weit unter der tolerierten Fehlerquote betrachtet (2 %).Das Projekt wird durch sechs Hauptarbeitsplätze für die Schaffung von Arbeitsplätzen für die UoZ durchgeführt.Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen für Zuoz unter besonderer Berücksichtigung von DNOs in Sozialunternehmen für die Integration von Arbeitskräften, die im Rahmen des Gesetzes über Beschäftigungsdienstleistungen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen bei öffentlichen Arbeitgebern und in der landwirtschaftlichen Primärproduktion geschaffen wurden.Die Zielgruppe des Projekts steht im Einklang mit dem OP HR: Arbeitsuchende, benachteiligte Arbeitsuchende, Arbeitnehmer, Arbeitsdienstleister, Selbstständige.Beiträge werden von den Behörden gemäß dem geltenden Wortlaut des Gesetzes über Arbeitsverwaltungen bereitgestellt. Das Projekt wird von den Hauptquartieren der PSVaR und 11 Büros der PSVaR (zwei Landkreise Lučenec und Poltár im Zuständigkeitsbereich der Bezirke Lučenec und Poltár) innerhalb der Zentral- und Ostslowakei durchgeführt.Das Projekt wird durch folgende messbare ukazovateľov:Nezamestnané überwacht, darunter Langzeitarbeitslose über 50 Jahre alt.