Ziel des Projekts „Revitalisierung der städtischen Gebiete der südlichen Latgalen Gemeinden zur Steigerung der wirtschaftlichen Aktivität“ ist die Wiederbelebung der Industriegebiete der Stadt Daugavpils und der Region Daugavpils durch die Durchführung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen, um private Investitionen anzulocken und so zum territorialen Wachstum der Stadt und des Landkreises beizutragen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Projekts werden gemeinsame sozioökonomische Ziele fördern, nämlich die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Wiederherstellung degradierter Gebiete, die Entwicklung des Unternehmensumfelds und das territoriale Wachstum. Die Hauptaktivitäten des Projekts sind:1. Entwicklung der technischen Dokumentation;2. Projektmanagement;3. Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur des Industriegebiets von Daugavpils Stadt Gajoka: • Wiederaufbau der Pflasterstraße in der Sektion vom 18. November bis zur Straße „densvada“ und der Dzirnavu-Straße im Abschnitt von der Straße Vidus bis zur Brüsseler Straße, Daugavpils; • Wiederaufbau der Eisenbahnstraße von Nometņu Straße nach Vidus Straße, Wiederaufbau der Vidus Straße von der Dzelzce-U-Straße nach Daugavpils Straße; • Umbau der Factory Street von der Central Street zur Dzelzceþu Straße, Daugavpils. 4. Revitalisierung des degradierten Territoriums von Svente in Puncuïi, Pfarrei Svente, Region Daugavpils: • Bau von Gebäuden und Lagern für die Lebensmittelerzeugung und zugehörige Infrastruktur;5. Revitalisierung des degradierten Territoriums von Lukna in Vīganti, Pfarrei Višþi, Region Daugavpils: • Wiederaufbau der Gemeindestraße Daugavpils 98-61 Peipiņi – Lukna und klÄ"te Straßen für die Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur des degradierten Industriegebiets Lukna, einschließlich des Baus von Straßen/Straßenbeleuchtung, Umbau der Stromleitung (§ 48.5 der Kabinettsverordnung).6. Erbringung von Überwachungsdiensten des Urhebers gemäß den geltenden Bauvorschriften der Republik Lettland7. Erbringung von Bauaufsichtsleistungen gemäß den geltenden Bauvorschriften der Republik Lettland8. Publizität des Projekts. Neben dem Kooperationspartner – Daugavpils Gemeinderat:1. Entwicklung des Bauvorhabens „Rekonstruktion des degradierten Territoriums der Pfarrei Nicgale“Vingri-purvs„in der Gemeindestraße Daugavpils“;2. Umbauarbeiten der Gemeindestraße Daugavpils „Vingri-purvs“ zur Revitalisierung des degradierten Territoriums der Gemeinde Nicgale;3. Erbringung von Dienstleistungen zur Überwachung der Urheber gemäß den Bauvorschriften der Republik Lettland beim Wiederaufbau der Straße „Vingri-purvs“ in der Gemeinde Daugavpils; 4. Erbringung von Bauüberwachungsleistungen gemäß den Bauvorschriften der Republik Lettland beim Wiederaufbau der Straße „Vingri-purvs“ in der Gemeinde Daugavpils;5. ProjektpublikationGesamtleistungen des Projekts: Revitalized degraded territory von 13,61 ha, geschaffen 143 neue Arbeitsplätze, zog private Investitionen in Höhe von 3 144 638,00 EUR für die Expansion von Unternehmen.Daugavpils Stadtrat: 4,59 ha, 129 neue Arbeitsplätze und private Investitionen in Höhe von 951,3733 EUR.Daugavpils Gemeinderat: 9,02 ha, 14 neue Arbeitsplätze und private Investitionen zogen EUR 2192895,00.Die Gesamtkosten des Projekts 6 615 019.99 EURvon tiem:Daugavpils Stadtanteil – der Gesamtbetrag von EUR 4086744.12: EFRE-Finanzierung 85 % – 3 349 659,73 EUR; Staatliche Zuschüsse 4,5 % – 177 334,92 EUR; Daugavpils Stadtrat kofinanziert 10,5 % – 413 781,50 EUR und nicht förderfähige Kosten – 145 967,97 EUR.Daugavpils Gemeindeanteil – Gesamtbetrag von 2 528 275,87 EUR: EFRE-Finanzierung 75,59 % – 1 869 995,45 EUR; Staatliche Haushaltszuschüsse 3,20 % – 79 107,09 EUR; Daugavpils Gemeinderat kofinanziert 9,69 % – 239 773,97 EUR und private förderfähige Kosten 11,52 % – 285 092,95 EUR, private nicht förderfähige Kosten – 1 120,88 EUR und öffentliche nicht förderfähige Kosten 53 185,54 EUR Dauer der Projektdurchführung – vom 20. Februar 2019 bis zum 19. November 2021 (33 Monate nach Unterzeichnung der Vereinbarung über die Durchführung des Projekts).Nach der Kabinettsverordnung Nr. 645 wurde das Projekt nicht vor Einreichung des Projektantrags begonnen.Die Projektzusammenfassung des Projektantrags ist als nicht förderfähige Projektzusammenfassung in Anhang 3 des Projektantrags enthalten.