Ziel des Projekts „Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern für Wohnungseigentümer von Wohngebäuden“ ist die Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Mehrfamilienhäusern. Die Zielgruppe und die Begünstigten des Projekts sind Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im Rahmen des Projekts stehen Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern zur Verfügung:•freie Konsultationen zu den Programmbedingungen, Vorbereitung technischer Dokumentationen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Vorbereitung der Lieferantenauswahldokumentation;•bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zunehmen, wenn ein Bankdarlehen, eine andere Finanzierung oder eine Vereinbarung über den Erhalt des Darlehens an ALTUM für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz getroffen wird. Wohnungseigentümer beantragen eine Beihilfe durch die berechtigte Person, indem sie bei ALTUM einen Beihilfeantrag stellen. Im Rahmen des Vorhabens wird De-minimis-Beihilfen für Wohnungseigentümer, die Wirtschaftsteilnehmer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 sind, gewährt. Im Rahmen des Projekts wird die Unterstützung bis zum 31.12.2023 oder für die Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung für Zuschüsse, Konsultationen und Projektmanagement und -durchführung beträgt 176 283 634,38 EUR. Im Rahmen des Projekts soll 780 Wohnhäuser in Form von Konsultationen und Zuschüssen unterstützt werden.Die Durchführung des Projekts wird durch die Kabinettsverordnung Nr. 160 vom 15.03.2016 "Förderung der Umsetzung des spezifischen Förderziels 4.2.1.1 "Förderung der Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden" des operationellen Programms "Wachstum und Beschäftigung" des spezifischen Förderziels 4.2.1.1 "Förderung der Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden" geregelt.