Ziel des Projekts ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf den globalen Märkten zu fördern, indem sie die Verbesserung der Qualifikationen und Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter entsprechend den Erfordernissen des Marktes und der künftigen Herausforderungen fördern, indem sie die Ausbildung von Mitarbeitern und Investitionen in Innovation unterstützen und so sicherstellen, dass kleine (Mikro-), kleine, mittlere und große Händler, die Produkte, Technologien oder Dienstleistungen in einem der in der Strategie für intelligente Spezialisierung genannten Spezialisierungen entwickeln, die Industrie neue Wettbewerbsnische oder internationale Business-Service-Center identifiziert haben, Transformation im Einklang mit globalen Trends, maximale Exportkapazität, Produktivität und Steigerung der Produktion von Produkten mit hohem Mehrwert und Erbringung von Dienstleistungen, unter anderem durch die Förderung der Attraktivität von FTI* für die lettische Wirtschaft. — Anziehungskraft von Händlern (einschließlich ausländischer Investoren); —Auswahl der Begünstigten; – Bereitstellung von Beihilfen – Organisation der Ausbildung der Arbeitnehmer entsprechend den Bedürfnissen der Händler, die Schulungsanbieter in Form externer Dienstleistungen anlocken, Ausbildungsförderung leisten, wenn der Erwerb durch den Begünstigten im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften auf dem Gebiet der Vergabeverfahren erfolgt, wobei die Einhaltung der Bestimmungen des Absatzes 33.1.1.6 der Kabinettsverordnung Nr. 365 zu gewährleisten ist, einschließlich der Ausbildung auf hoher Ebene und des Erwerbs von Schulungen in guter Praxis zur Förderung der Exportierbarkeit (siehe Abschnitt 1.5 des Projektantrags nähere Einzelheiten) Projektstützungskosten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 365-7 900 000 EUR, einschließlich des geplanten Betrags der Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (2 900 000 EUR) und des Betrags der Mittelüberschreitung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Höhe von 5 000 000 EUR. Im Rahmen des Projekts werden bis zum 31.12.2023 folgende Leistungsindikatoren erreicht: a) „Für die Durchführung von Schulungen zur Anziehung ausländischer Investoren“ im Rahmen der geförderten Maßnahmen: – mindestens 11 Händler erhalten Unterstützung (Zuschüsse);- mindestens 300 Personen erhalten nichtfinanzielle Unterstützung.b) im Rahmen der von der Mittelbindung finanzierten Maßnahmen „Hochrangige Ausbildung“ und „Good Practice Acquisition Training for the Promotion of Export Capacity“:- Zahl der unterstützten Händler – 240; – Personen, die nichtfinanzielle Unterstützung erhalten haben – 900. Der Zeitpunkt der Durchführung des Projekts – von der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Durchführung des Projekts (einschließlich der Unterzeichnung von Änderungen, wie weit sie für die im Rahmen von Überverpflichtungen finanzierten geförderten Maßnahmen gilt) bis zum 31. Dezember 2023. Gleichzeitig wurden gemäß § 34.2 der Kabinettsverordnung Nr. 365 vom 14. Juni 2016 über „Förderung der Einführung von Innovationen in den Wirtschaftsteilnehmern“ des operationellen Programms „Wachstum und Beschäftigung“ das spezifische Beihilfeziel 1.2.2.3 „Unterstützung für IKT und nichttechnologische Ausbildung sowie Schulung zur Erleichterung der Anziehung von Investoren“ (im Folgenden: Kabinettsverordnung Nr. 365) am 1. April 2016 begonnen.*Nach der Erklärung der Bank von Lettland handelt es sich um Investitionen eines Investors (direkter Investor) direkt oder indirekt (unter Verwendung von Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen), um mindestens 10 % der Anteile am Unternehmen zu halten.