Gemäß der Verordnung Nr. 232/2016 vom 29. August 2016 ist die Wiederbelebung der Erwachsenenbildung als zentraler Pfeiler des Qualifikationssystems, die Gewährleistung der Kontinuität der Strategien für lebenslanges Lernen und die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Lernprozessen und -ergebnissen eine Priorität der nationalen Politik.