Zeitliche, physische und finanzielle Neuprogrammierung, die durch die Notwendigkeit gerechtfertigt ist, die Förderfähigkeit der Ausgaben des Vorhabens an den Wert anzupassen, der für die Wiederauffüllung öffentlicher Infrastrukturen (Gemeindestraßen) gewährt wird, die unmittelbar von den Bränden ab dem 17. Juni 2017 betroffen sind.