Zeitliche, physische und finanzielle Neuprogrammierung, die durch die Notwendigkeit gerechtfertigt ist, die Förderfähigkeit der Ausgaben des Vorhabens an den Wert anzupassen, der für die Wiederherstellung öffentlicher Infrastrukturen (Wasserversorgung) gewährt/umgesetzt wurde, die unmittelbar von den Bränden ab dem 17. Juni 2017 betroffen sind.