Zeitliche, physische und finanzielle Neuprogrammierung, die durch die Notwendigkeit gerechtfertigt ist, die Förderfähigkeit der Ausgaben des Vorhabens an die Beträge anzupassen, die für die Wiederauffüllung der öffentlichen Infrastruktur (Straßensicherheit) gewährt wurden, die unmittelbar von den Bränden ab dem 17. Juni 2017 betroffen sind.