Das „Gemeinschaftszentrum“ wird in folgenden Bereichen tätig sein: Empfang – Information – Unterstützung der Bürger Zusammenarbeit mit Dienstleistungen und Strukturen zur Verbesserung des Lebensstandards und zur Gewährleistung der sozialen Inklusion der Begünstigten (Artikel 2 Absatz 2 des Gemeinsamen Ministerialbeschlusses).