Die Gräber A und B sind wichtige Grabdenkmäler der späten klassischen Zeit und befinden sich 3 km vom Zentrum der Stadt Katerini und 47 km von Thessaloniki entfernt. Das Gesetz sieht die Erhaltung, Restaurierung und Förderung von Denkmälern sowie den Ort vor, an dem sie beim Überqueren der Autobahn sichtbar sind, die von der Öffentlichkeit besucht werden sollen, um sie zu schützen und ihre Sichtbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene zu erweitern.