Gegenstand des Projekts ist die Unterstützung von Kleinstunternehmern und/oder Kleinunternehmern, die im Hoheitsgebiet der von COVID-19 betroffenen Provinz tätig sind, höchstens drei Monate. Die Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Finanzierung des Betriebskapitals wird Unternehmern gewährt, die im Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten nach dem 29.2.2020 einen Umsatzrückgang um mindestens 70 % gegenüber den entsprechenden drei Monaten des Jahres 2019 verzeichneten. Vor der Veröffentlichung der Aufforderungsbekanntmachung werden die Kriterien für die Auswahl der Zuwendungsempfänger und Finanzhilfeanträge sowie die Verfahren für deren Vergabe von der Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Einstellung erfolgt über das IKT-System Witkac. Die Zahlungen werden von einer positiven Überprüfung der Dokumente und ihrer Verfügbarkeit abhängig gemacht. Die Finanzhilfe wird auf der Grundlage einer positiven Überprüfung der von Unternehmern vorgelegten Berichte abgewickelt. Projektdurchführungszeitraum 1.7.2020 – 31.12.2020. Das Finanzhilfeprojekt wird auf der Grundlage einer Mitteilung der Europäischen Kommission durchgeführt: Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem anhaltenden COVID-19-Ausbruch (2020/C91 I/01) (ABl. C Nr. 91I, S. 1) und Mitteilung der Kommission: Änderungen des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem anhaltenden COVID-19-Ausbruch (2020/C112 I/01) (ABl. 1.Die Unterstützung wird auf der Grundlage der Verordnung des Ministers für Fonds und Regionalpolitik vom 28. April 2020 über die Gewährung von Beihilfen in Form von Zuschüssen oder rückzahlbaren Beihilfen im Rahmen der operationellen Programme 2014-2020 zur Unterstützung der polnischen Wirtschaft im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gewährt (Gesetzblatt Nr. U. von 2020, Punkt. 773); Das Projekt (oder ein Teil davon) hat keine Mittel aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten. Das Projekt ist eine Antwort auf die ermittelten Bedürfnisse von Unternehmern und steht im Einklang mit dem Konzept der Unterstützung, das im SOOP für Aktion 1.19 sowie in den Einstellungsvorschriften verankert ist.