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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 20 März 2020
Ende (Datum): 31 Mai 2021
Finanzierung
Fonds: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Gesamtbudget: 3 091 985,82 €
EU-Beitrag: 2 628 187,94 € (85%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Zarząd Województwa Dolnośląskiego obsługiwany przez Urząd Marszałkowski

Bekämpfung der durch COVID-19 verursachten sozialen Ausgrenzung

Das Projekt „Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung durch COVID-19“ ist eine Reaktion auf 63 niederschlesische Sozialfürsorgeheime und 17 Krankenhäuser, die Notwendigkeit, den am stärksten gefährdeten Menschen beim COVID-19-Ausbruch in Niederschlesien im Zeitraum vom 20.3.2020 bis 31.5.2021 schnelle und umfassende Unterstützung zukommen zu lassen.Die Unterstützung im Rahmen des Projekts richtet sich an Landkreise und eine Gemeinde und über sie an die DPS der Niederschlesischen Woiwodschaft und Krankenhäuser.Der Umfang des Projekts wurde mit der Woiwodschaft für die Umsetzung der Krankheit konsultiert. Zuschüsse für DPS werden für:1 verfügbar sein. Kauf und Durchführung von Tests für COVID-19 2. Nachrüstung von Arbeitsplätzen und Ausrüstung, die zur Bekämpfung der Epidemie erforderlich sind3. Vorbereitung von Räumlichkeiten für die Quarantäne vor der Aufnahme in die Einrichtung (Interventionszulassungen)4. Erstattung der Kosten für die Organisation von Orten für die Evakuierung des Organs, einschließlich: Finanzierung des Funktionierens solcher Standorte (einschließlich Gehältern, Nahrungsmittelkosten, Kosten für persönliche Schutzausrüstung und sonstige Einwegmaterialien).5. Psychologische und therapeutische Hilfe für Bedürftige und Mitarbeiter von Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen (insbesondere online oder telefonisch). Erstattung der Kosten für die Organisation von Online-Treffen mit Familie und Verwandten für Kinder und Betreuer.Zuwendungen für Krankenhäuser können unter anderem für:a) Medizinische Ausrüstung(b) Desinfektion) Laboratorien-Ausrüstung verwendet werden.Die Zuweisung von Zuschüssen wird im Einzelnen in der Regelung für Finanzhilfen festgelegt (Beschreibung möglicher Käufe finden Sie im Posten zur Begründung der Ausgaben).

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