Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Februar 2020
Ende (Datum): 30 Juni 2022
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 20 384 910,00 €
EU-Beitrag: 20 384 910,00 € (100%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Zarząd Województwa Dolnośląskiego obsługiwany przez Urząd Marszałkowski
Interventionsbereich

Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsdienste, um die Morbidität der Einwohner der Region aufgrund des Auftretens von COVID-19 zu verringern.

Das Projekt in Niederschlesien umfasst den Kauf von: Krankenwagen, medizinische und Laborgeräte, Reagenzien, Desinfektionsmittel und Ausrüstungen, Pharmazeutika sowie Informations- und Absatzförderung. Umfang und Zweck des Projekts wurden mit der Niederschlesischen Woiwodschaft und der Woiwodschaftsberaterin für Infektionskrankheiten vereinbart. Während der Durchführung des Projekts sowie nach dessen Fertigstellung während der gesamten Laufzeit werden die im Rahmen des Projekts erworbenen medizinischen Ausrüstungen und Krankenwagen sowie andere Sachanlagen und Ausrüstungen sowie der materielle Umfang, der sich aus den erbrachten Reparatur- und Bauleistungen ergibt, ausschließlich für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen verwendet, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das Projekt befindet sich derzeit in der Anfangsphase der Umsetzung: der Bedarf wurde bewertet, Absichtserklärungen unterzeichnet. Das Projekt wird gemäß den angenommenen Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung verwaltet, überwacht und bilanziert. Der Antragsteller und die Projektpartner sind bereit, das Projekt in organisatorischer, technischer und finanzieller Hinsicht umzusetzen. Die Organisationsstruktur des Projekts ist wie folgt: die Aufsicht über die gesamte Projektdurchführung erfolgt durch die Person, die den Antragsteller vertritt. Darüber hinaus wird ein Projektteam an die Projektpartner ernannt, die für die Umsetzung und den ordnungsgemäßen Ablauf der Projektdurchführung sowie die Überwachung und Messung von Indikatoren verantwortlich sind. Unter Berücksichtigung der dringenden Notwendigkeit, das Projekt umzusetzen, wird es auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 2. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention und Tilgung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und den daraus resultierenden Krisen (Gesetzblatt 2020, Punkt) umgesetzt. 374 in der geänderten Fassung). Die Entscheidung über den Standort der erworbenen Ausrüstung wird vom Empfänger des Projekts auf der Grundlage des aktuellen Bedarfs nach Rücksprache mit der Woiwodschaft Niederschlesien getroffen.

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