Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des OP KER durch das Gesundheitsministerium, das als Zwischenstelle für Prioritätsachse V fungiert, unter anderem durch: Sicherstellung der richtigen institutionellen Kapazitäten (Besoldung des Personals, Ausstattung der Arbeitsplätze, Schulung, Kosten der Einrichtung) und – Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens der Projektauswahl, -kontrolle, -überwachung, -bewertung, -förderung.